Masken sind Pflicht, wenn Sie irgendwelche öffentlichen Einrichtungen nutzen wollen. Aber auch im Alltag sollten Sie nicht auf Ihren Mundschutz verzichten. Das führt dazu, dass Sie schon bald eine kleine Kollektion von verschiedenen Masken haben. Ob nun die Einmal-Masken, welche Sie austauschen müssen, oder ein wiederverwendbarer Mundschutz, den Sie zu Hause desinfizieren. Haben Sie mehrere Masken, besitzen Sie immer eine die sauber und somit tragbar ist. Jedoch kostet Sie das Sammelsurium an Masken auch ein kleines Vermögen, welches Sie aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen. Ist es also möglich, dass Sie Ihren Mundschutz im nächsten Jahr von der Steuer absetzen können?
Politiker machen sich stark
Gerade Familien kämpfen aktuell mit der Masse an Masken, welche diese erwerben müssen. Bis zum Ende des Jahres kommt leicht eine dreistellige Summe zusammen, auf welcher die Familie erst einmal allein sitzt. Doch die Politik mischt sich nun ein, wie FDP-Bundestagsabgeordneter Gerald Ullrich. Jener sagt: „Auf den Kosten sollte nicht die Person sitzen bleiben, welche sich um den Schutz ihrer Mitmenschen bemüht. Ob in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen.“ Darum fordert der Politiker, dass die Kosten am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung steuerlich abgesetzt werden können.
Aktuell noch Grauzone
In Ihrer Steuererklärung können Sie sogenannte „medizinische Hilfsmittel“ absetzen. Darunter fallen beispielsweise ein Rollstuhl, Blutdruckmessgeräte, Prothesen, aber auch Seh- und Hörhilfen. Sollte es sich dabei nachweislich um medizinische Hilfsmittel handelt, welche einen therapeutischen Zweck haben, werden die Kosten oftmals von Ihrer Krankenkasse übernommen. Alle medizinischen Hilfsmittel, die nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden, können anschließend in der Steuererklärung angegeben werden, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Auch eine Gesichtsmaske würde darunterfallen, denn die Krankenkasse zahlt jene nicht. Leider ist bisher noch unklar, ob ein Mundschutz anschließend wirklich bei der Steuer abgesetzt werden kann.
Eine andere Möglichkeit
Es gibt aber nicht nur die Möglichkeit, dass Sie Ihren Mundschutz als außergewöhnliche Belastung absetzen, sondern auch als Werbungskosten. Allerdings muss die Maske dafür einige Voraussetzungen erfüllen, angefangen damit, dass jene auch bei der Arbeit getragen werden muss. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber eine solche verlangen, aber nicht eigenständig Masken zur Verfügung stellen. Insofern muss der Arbeitnehmer seinen eigenen Mundschutz kaufen. Ob die Steuer die Masken nun annimmt oder nicht, wird sich wohl erst am Ende des Jahres zeigen. Wir raten Ihnen aber dazu, dass Sie alle Belege des Maskenkaufs aufheben und an einem Ort verstauen, wo Sie jene sofort wiederfinden. So können Sie sie am Ende des Jahres Ihren Steuerberater zukommen lassen. Außerdem gehen wir stark davon aus, dass die Absetzbarkeit von Atemschutzmasken über die nächsten Monate noch ein ganzes Stück vorankommen wird. Es ist also noch nichts in Stein gemeißelt und vielleicht wird der Staat ein wenig Einsicht zeigen und die Absetzung in der Steuerklärung für jeden leichter gestalten. Bis dahin heißt es: Verzichten Sie nicht auf Ihren Mundschutz!