Verschenken Sie kein Geld – Setzen Sie Fort- und Weiterbildungen von der Steuer ab
Steuerliche Absetzung von:
- Kursgebühren
- Prüfungsgebühren
- Arbeitsmaterialien
- Verpflegung
- Unterkunft
- Reisekosten
Steuerrechtlich gesehen, können Sie jede Weiterbildungsmaßnahme nach Ihrer Ausbildung absetzen lassen. Allerdings gibt es einige grundlegende Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen. So kann eine Fort- und Weiterbildung nur dann abgesetzt werden, wenn Sie einen beruflichen Nutzen hat und einem gegebenenfalls zum Aufstieg verhilft. Wenn an also eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchte, die ein anderes Berufsfeld umfasst, kann es steuerrechtlich zu Komplikationen kommen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So kann eine Umschulung, die über den eigenen Beruf hinausgeht, unter Umständen abgesetzt werden. Sollte man Zweifel haben, empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen. In der Regel können aber alle Fort- und Weiterbildungen steuerlich abgesetzt werden, sofern diese einen beruflichen Bezug haben. Ein Kochkurs kommt also beispielsweise nur dann in Frage, wenn man auch in der Gastronomie tätig ist. Für Lehrer gelten übrigens interessante Sonderregelungen. Daher sollten diese Fort- und Weiterbildungen vermehrt nutzen.
Voraussetzungen um Fort- und Weiterbildungen von der Steuer abzusetzen
Steuerrechtlich gesehen, können Sie jede Weiterbildungsmaßnahme nach Ihrer Ausbildung absetzen lassen. Allerdings gibt es einige grundlegende Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen. So kann eine Fort- und Weiterbildung nur dann abgesetzt werden, wenn Sie einen beruflichen Nutzen hat und einem gegebenenfalls zum Aufstieg verhilft. Wenn an also eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchte, die ein anderes Berufsfeld umfasst, kann es steuerrechtlich zu Komplikationen kommen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So kann eine Umschulung, die über den eigenen Beruf hinausgeht, unter Umständen abgesetzt werden. Sollte man Zweifel haben, empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen. In der Regel können aber alle Fort- und Weiterbildungen steuerlich abgesetzt werden, sofern diese einen beruflichen Bezug haben. Ein Kochkurs kommt also beispielsweise nur dann in Frage, wenn man auch in der Gastronomie tätig ist. Für Lehrer gelten übrigens interessante Sonderregelungen. Daher sollten diese Fort- und Weiterbildungen vermehrt nutzen.
Diese Kosten Ihrer Fort- und Weiterbildungen können steuerlich abgesetzt werden
Es gibt einiges an Kosten, die man sich für seine Fort- und Weiterbildung absetzen lassen kann. Dazu gehören nicht nur die Kursgebühren. Auch die gesamten Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten können abgesetzt werden. Hinzukommen noch diverse Arbeitsmittel. Dazu zählen beispielsweise Bücher, Mappen und Schreibzeug. Wie hoch die Kosten hierbei letztendlich ausfallen, spielt im Grunde keine größere Rolle. Eine Höchstgrenze, für das was abgesetzt werden kann, gibt es nämlich keine. Man braucht also nicht davor zurückschrecken, teurere Bildungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Es ist allerdings zu empfehlen, dass man sich die nötigen Belege holt. Diese können nämlich sehr hilfreich sein, wenn es zu steuerlichen Fragen kommen sollte.
Wie Sie Ihre Fort- und Weiterbildungen steuerlich absetzen
Wenn Sie Ihre Fort- und Weiterbildung steuerlich absetzen möchten, machen Sie das ganz klassisch über die Steuererklärung. Die Kosten werden dabei über „berufliche Ausgaben“ (in diesem Fall Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit) eingetragen. Diese finden sich unter der Anlage N. Hier sind die unterschiedlichen Punkte aufgelistet, die man entsprechend ankreuzt. Es ist sehr zu empfehlen, dass man ausschließlich richtige Angaben macht. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt und kann sehr hart bestraft werden. Viele ehemals erfolgreiche Menschen, haben sich dadurch schon selbst ins Fleisch geschnitten. Setzen Sie also auch wirklich nur das an Kosten ab, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
Sonderregelungen für Sprachkurse, Tagungen, Kongresse etc.
Es gibt einige Sonderregelungen, die vor allem Sprachkurse, Tagungen und Kongresse betreffen. Diese sind zwar theoretisch steuerlich absetzbar, müssen hierfür allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist auch denkbar, dass im Falle einer steuerlichen Prüfung, dieser Aspekt genauer überprüft wird. Im Grunde wird hier also alles etwas strikter gesehen. Sprachkurse müssen einen sehr starken Bezug zum Beruf haben, damit man sich diese absetzen lassen kann. Wer beispielsweise aus Eigeninteresse einen Sprachkurs besucht, kann nicht mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Der Sprachkurs sollte daher schon sehr stark auf den Beruf zugeschnitten sein. Dazu zählt beispielsweise auch, dass dieser berufsspezifisches Vokabular umfasst. Ähnlich verhält es sich mit Tagungen und Kongressen. Sollten diese aus rein beruflichem Interesse aufgesucht worden sein, so braucht man in der Regel keine Bedenken zu haben. Sollte man den Kongress allerdings nur des guten Essens wegen aufsuchen, braucht man keine steuerlichen Vorteile zu erwarten. Besonders kompliziert wird es allerdings erst, wenn es um sehr berufsunspezifische Bildungsmaßnahmen geht. Dazu gehören beispielsweise Kurse, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen oder Stress reduzieren sollen. Solche Weiterbildungen werden nur sehr selten anerkannt. Ausnahmen gibt es eigentlich nur dann, wenn der Beruf wirklich hierzu passen sollte z. B. Animateur. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, dass man sich Bescheinigungen über die Besuche ausstellen lässt. Diese machen die Steuererklärung nämlich wesentlich einfacher und erhöhen die Chancen, dass auch alles nach Wunsch abgesetzt werden kann.
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